Seit wann gibt es die künstliche Befruchtung?
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Erfolgsaussichten der künstlichen Befruchtung in der Schweiz
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Risiken der künstlichen Befruchtung
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Kostenübernahme durch Krankenkasse und Rechtsgrundlage in der Schweiz
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1978 kam das erste durch künstliche Befruchtung gezeugte Baby auf die Welt. Bis 2006 wurden weltweit rund drei Millionen Babys auf diese Weise geboren.
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2009 nahmen rund 6300 Paare die Leistungen der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch (Bundesamt für Statistik, 2011). Bei gut einem Drittel der Behandlungen des Jahres 2009 kam es zur Schwangerschaft. 72.4% der Schwangerschaften führten zur Geburt.
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Risiken der künstlichen Behandlungen können Fehlgeburten, extrauterine Schwangerschaften, Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten sein. Durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder unterscheiden sich in keiner Hinsicht von anderen (natürlich gezeugten) Kindern.
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In der Schweiz werden die Sterilitätsabklärungen und -behandlungen mit Ausnahme der künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung und zum Bundesgesetz sind unter www.kinderwunsch.ch einzusehen.
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